Der Film
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Rettungsgasse: So funktioniert´s!
Die Rettungsgasse dient dazu, Rettungsfahrzeugen auch durch Staus und stockenden Verkehr ein schnelles Erreichen von Unfallstellen zu ermöglichen. Allgemein gilt: Die Rettungsgasse nicht erst bilden, wenn der Verkehr schon vollkommen steht und genug Abstand zum Vordermann halten, um ggf. noch rangieren zu können. Und das Auto bitte nicht verlassen.
Allerdings gibt es die Rettungsgasse noch nicht überall und die nationalen Regelungen dazu unterscheiden sich. Hier eine Übersicht der Regelungen in den Ländern, in welchen die Rettungsgasse empfohlen wird oder schon Pflicht ist.
Wenn Sie weitere Informationen zu Regelungen der Rettungsgasse in diesen oder anderen Ländern haben, schreiben Sie uns bitte, dann werden wir sie hier ergänzen.
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Deutschland
Die Rettungsgasse wurde 1982 mit §11 (2) StVO eingeführt. Sie nicht zu bilden wird mit 20 Euro geahndet. Und das gilt übrigens nicht nur für Autobahnen, sondern für alle mehrspurigen Straßen, auch innerorts.
Wo wird sie gebildet?
- Bei zwei Spuren: zwischen beiden Spuren
- Bei drei Spuren: zwischen der linken und der mittleren Spur
- Bei vier Spuren: aktuell laut Gesetz noch zwischen den mittleren, allerdings wird das demnächst geändert, sodass immer gilt: Rettungsgasse zwischen der linken und allen anderen Spuren.
Heißt: Links fährt nach links, alle anderen nach rechts.
Standstreifen:
Laut StVO darf der Standstreifen grundsätzlich nicht befahren werden, da er für Pannenfahrzeuge reserviert ist. Rettungskräfte empfehlen jedoch, ihn für die Rettungsgasse dennoch zu nutzen.
Österreich
Hier ist die Rettungsgasse laut §46 (4) StVO seit 2012 verbindlich vorgeschrieben. Wer sie nicht bildet, riskiert eine Geldstrafe bis 2.180 Euro!
Hier ist die Rettungsgasse zwischen der linken und allen anderen Spuren zu bilden. Links fährt nach links, alle anderen nach rechts.
Standstreifen:
Seit 2011 wird offiziell empfohlen, den Standstreifen zur Bildung der Rettungsgasse zu befahren.
Luxemburg
Hier ist die Rettungsgasse immer zu bilden, auch auf Straßen mit nur einer Spur pro Fahrtrichtung zwischen diesen beiden Spuren. Ansonsten gilt auch hier: Links fährt nach links, alle anderen nach rechts.
Tschechische Republik
Hier wurde die Rettungsgasse 2005 in §41 (8) StVO eingeführt. In Tschechien gilt, abweichend von anderen Ländern, die Regel, dass die Rettungsgasse stets zwischen der rechten und allen anderen Spuren zu bilden ist. Deshalb gilt hier: Rechts fährt nach rechts, alle anderen nach links.
Der Hintergedanke hier ist, dass die Rettungsfahrzeuge sich auf diese Weise nicht erst durch blockierte Spuren bis zur Rettungsgasse kämpfen müssen. Allerdings spricht dagegen, dass auf den rechten Spuren oft breite LKW stehen, welche die Rettungsgasse leicht versperren können.
Ungarn
Seit 2012 ist auch hier nach §5 (5) StVO eine Rettungsgasse zu bilden.
Schweiz
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Regelung zur Rettungsgasse. Es soll lediglich „Rettungsfahrzeugen Platz gemacht“ werden. Die Bildung einer Rettungsgasse nach österreichischem Muster (zwischen linker und allen anderen Spuren) wird allerdings empfohlen.
Slowenien
Auch in Slowenien ist die Bildung einer Rettungsgasse nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.